Abwertung der Mark nach Beendigung des Krieges
Auffällig während der Phase nach dem 1. Weltkrieg war der immense und sich steigernde Verlust des Außenwertes der Mark. Zwar hatte die Mark bereits in der Kriegszeit an Wert eingebüßt, doch verlor die Mark in dieser Zeit gegenüber dem Schweizer Franken und dem Holländischen Gulden ungefähr 90 % ihres Wertes. Neben den bereits genannten Effekten bezüglich der Mark trugen insbesondere Entscheidungen auf der Ebene der deutschen Großunternehmen zum Wertverlust erheblich bei. Aufgrund ihrer internationalen Vernetzung und der frühen Erkenntnis über den Zustand der Reichswährung gingen diese recht früh dazu über ihren Zahlungsverkehr über Devisen abzuwickeln. Bis Ende 1919 hatte der größte Teil der deutschen Unternehmen ihre Rechnungsabwicklung auf Devisen umgestellt, so dass Kunden Produkte nur noch gegen wertstabile ausländische Währungen kaufen konnten.
Im Frühjahr 1920 zeugte der unproblematische Bezug von Devisen über den freien Markt für die Akzeptanz der Devisenfakturierung durch den privaten Bankensektor. In diesem Sinne wirkte auch der verstärkte Devisenankauf durch unterschiedliche Reichsinstitutionen verstärkend auf den Wertverlust der Mark im In- und Ausland. Die Nachfrage nach ausländischen Währungen vornehmlich US-$ erhöhte sich und wertete gegenüber der Mark auf.
Als weitere Faktoren für diesen Mechanismus führten bereits Zeitgenossen das „Loch im Westen“, den ungeklärten Grenzverlauf und die damit verbundene Zollhoheit, an. Eine Kontrolle der Im- und Exporte war an der deutschen Westgrenze nicht gewährleistet, so dass der Vorwurf der Kapitalflucht vermögender Schichten im Raum öffentliches Diskussionsthema war. Der Republik entgingen darüber erhebliche Steuereinnahmen. Dieses Argument wird durch die Stabilisierung der Währung ab März 1920 mit der Schließung des Loches untermauert und kann als weiteres Anzeichen für den starken Einfluss der Alliiertenpolitik für die Inflation angesehen werden.
Anstieg der Staatsverschuldung in der unmittelbaren Nachkriegsphase
Ablösung kurzfristiger Verbindlichkeiten durch Aufnahme neuer Schulden
Neben der bereits im Endstadium des Krieges hohen Zinszahlungen für die ausgegebenen Anleihen hatten die ersten Regierungen der Weimarer Republik mit weiteren den Staatshaushalt belastenden Faktoren zu kämpfen. Die angestiegenen Beamtengehälter erhöhten die Kosten für die öffentliche Hand zusätzlich. Außerdem gelang es nicht die schwebende Schuld (kurzfristige Verbindlichkeiten) zu verringern. Stattdessen erhöhte sich diese zwischen November 1918 und Juli 1920 um circa 71 Milliarden Mark. Diese Spirale verstärkte sich in Zukunft weiter, da die Defizite zwischen Staatseinnahmen und -ausgaben nur über weitere Kredite durch die Reichsbank ausgeglichen werden konnten. Durch die fast komplett einbrechenden Käufe von langfristigen Anleihen auf dem Kapitalmark konnte sich die Nachkriegsregierungen nur über den Geldmarkt finanzieren. Es war notwendig die ausgegebenen Anleihen zu konvertieren oder gar zu streichen und mit Hilfe einer Währungsreform den Haushalt zu sanieren. Aufgrund der breiten Streuung in der Bevölkerung konnte aber kein Staatsmann diesen radikalen Schritt durchsetzen.
Ein weiterer Grund war die Aufrechterhaltung der Kreditwürdigkeit nach außen. Daher stieg die schwebende Schuld immer weiter an, gleichzeitig kam es zu Verkäufen der Anleihen, welcher wiederum den Kurs fallen ließ. Aufgrund der fallenden Kurse stiegen wiederum die Verkäufe zusätzlicher Anleihen und es entwickelte sich eine Abwärtsspirale, der einerseits die Folge, andererseits aber auch die Ursache inflationärer Tendenzen war.
Erzbergersche Steuerreform bleibt erfolglos
Die Privatwirtschaft und die Banken waren aber im zunehmenden Maße nicht mehr bereit die von der Reichsbank angenommenen Schatzanweisungen aufzukaufen. Dies bedeutete, dass das im Umlauf befindliche Bargeld schlechter abgeschöpft werden konnte. Daher erhöhte sich der Bargeldumlauf weiter. Weiterhin nahm die sich im Verkehr befindende Menge an Darlehenskassenscheinen sogar noch stärker zu. Um diese Bargeldmenge zu verringern und das Steuersystem zu reformieren, brachte die Regierung Bauer zwischen September 1919 und März 1920 mehrere Steuergesetze auf den Weg. Dies zeigt sich an dem vorläufigen Haushaltsplan für 1919, der bei ordentlichen Ausgaben von 17,5 Milliarden Mark circa 10 Milliarden Mark an Zins- und Tilgungszahlungen vorsah.
Diese ging als Erzbergersche Steuerreform in die Geschichte ein. Um den weiter ansteigenden kurzfristigen Schulden Herr zu werden, benötigte die Republik eine umfangreiche Steuerreform mit einer Erhöhung der Steuerquote auf 35 % des Volkseinkommens im Vergleich zu 11 – 12 % in der Vorkriegszeit. Nach der Annahme der Versailler Friedensbedingung versuchte der von Mitte 1919 bis 1920 als Reichsfinanzminister fungierende Erzberger eine Steuerreform mit neuen Steuern und hohen Steuersätzen durchzuführen. Zwar wurden so die ertragreichsten Steuern aus den Händen der Länder in die Finanzhoheit der Republik übertragen, doch gelang es nicht die steigenden Reichsausgaben über Steuern zu decken.
Mit Einführung des Reichsnotopfers, einer Steuer mit außerordentlich hohen Sätzen und rascher Progression, sollte der Kurs der Mark stabilisiert werden. Da diese Steuer aber in 30 Jahresraten abzuzahlen war und ebenfalls die Möglichkeit der Zahlung über Anleihen ausgegeben wurde, stellte die Steuer einen Misserfolg dar. Das Reichsnotopfer erbrachte infolge der zunehmenden Geldentwertung 1920 noch 818 Mill. Goldmark, 1921 654 Mio., 1922 nur noch 50 Mill. und 1923 schließlich ganze 400.000 Goldmark als Abschlusssumme der gezahlten Raten. Einige Autoren werten die Ratenzahlung als Geschenk an die Schwerindustrie. Ab 1921 nahmen die realen Steuereinahmen aufgrund der fortschreitenden Geldentwertung ab und waren erstmals rückläufig. Es entwickelte sich schließlich ein Wettlauf zwischen Geldentwertung und Steueranpassung.
Gründung der Reichsanleihe A.-G.
Stützung des Anleihemarktes
Bereits Ende 1918 nahm die Nachfrage nach Anleihen ab, so dass das Angebot stetig größer war als die Nachfrage. Aufgrund des harten Winters und dem damit verbundenen Bedarf an liquiden Mitteln entwickelte sich eine Abwärtsspirale, die den Kurs der Anleihen sinken ließ. In diesem Zusammenhang wirkte ebenfalls die Angst vor einer Annullierung der Kriegsanleihen negativ auf den Kurs. Die Reichsregierungen entschieden sich sowohl die Zinszahlungen zu leisten als auch mit unterschiedlichen Maßnahmen den Kurs zu stabilisieren. Insbesondere der letzte Aspekt zog Belastungen des Reichshaushaltes nach sich.
Neben dem bis August 1919 in Kraft bleibenden gesetzlich verankerten Kurslistenverbot gründeten die Reichsbank und ein Konsortium aus Privatbanken die Reichsanleihe A.-G. Diese sollte wenn erforderlich durch Ankäufe den Kurs der Anleihe stützen und so den Kurs beruhigen. Mit diesem Zeichen wurde der Annullierung eine öffentliche Absage erteilt, die den Haltern eine gewisse Sicherheit gewährte. Zwar steuerte der private Bankensektor eigenes Kapital in Form von Einlagen dar, doch lag das finanzielle Risiko auf Seiten der Reichsregierung. Das eingezahlte Kapital der Banken verzinste die Reichsregierungen mit 5% pro Jahr.
Auf der anderen Seite konnte die Republik bei Gewinnen dieser Aktiengesellschaft diese Zahlungen zurückverlangen. Weiterhin musste die Republik Nachzahlungen auf Forderungen der Darlehenskassen leisten sowie bei Ausscheiden einzelner Gesellschaftsmitglieder dessen Einlagen übernehmen. Problematisch erwies sich auch die in der Folgezeit vollziehende Aufweichungen der Risikobegrenzung. Zunächst war eine Grenze von aufzukaufenden Staatsanleihen im maximalen Nennwert von 5 Milliarden Mark vorgeschrieben. Diese Marke wurde aber bereits nach einem Jahr auf 10 Milliarden Mark erhöht. Ende 1920 lag der Bestand an Anleihen bei 4,2 Milliarden Mark.
Steuerbegleichung durch Inzahlungnahme von Kriegsanleihen
Zusätzlich zu dem direkten Aufkaufen von Kriegsanleihen orientierte sich ebenfalls die Steuergesetzgebung an dem Ziel der Kursstützung. So konnten im großen Umfang Kriegsanleihen zur Begleichung von Steuerschulden genutzt werden. Bis zum Jahr 1921 erhöhte sich der Anteil der durch Annahme auf Steuern eingereichter Anleihen auf circa 2/3 der gesamten Abgänge der Kriegsanleiheschuld. Zwar musste der Staat darauf nun keine Zinsen mehr zahlen, doch verringerte sich die umlaufende Geldmenge durch diese Form der Inzahlungnahme natürlich nicht. Eine weitere Maßnahme zur Stützung der Anleihekurse stellte der Verkauf von Heeresgut gegen Kriegsanleihen dar. Bis in den Herbst 1921 konnten so 4,2 Milliarden Mark an Reichsschulden über Anleiheannahme getilgt werden.
Einführung der Spar-Prämienanleihe
Umwandlung der Kriegsanleihen in langfristige Verbindlichkeiten
Im Zuge der Steuerreform und zur Verringerung der schwebenden Schuld platzierte der damalige Finanzminister Matthias Erzberger 1919 die Deutsche Spar-Prämienanleihe auf dem Kapitalmarkt. Diese war auf maximal 5 Milliarden Mark limitiert und konnte zu Stückzahlen von 1000 Mark gezeichnet werden. Die Laufzeit lag bei 80 Jahren und sollte mit Bonuszahlungen von 50 Mark pro Jahr für jedes getilgte Stück und weiteren durch Auslosung zu erhaltenden Boni vergünstigt werden. Dabei sollten zweimal im Jahr Gewinnverlosungen stattfinden, die Gewinne von insgesamt 25 Mio. Mark verteilen sollten. Zusätzlich konnte der Anleger mit erheblichen Steuerbegünstigungen rechnen.
Als Auflage für den Kauf einer Spar-Prämienanleihe wurde die ausschließliche Zahlung in Kriegsanleihen festgesetzt. Dadurch sollten weitere Kriegsanleihen aufgekauft werden. Da die Zeichnungssumme im Vergleich zu den aufgelaufenen Staatsschulden sehr gering war, lässt sich diese Maßnahme eher als Experiment bezüglich der Reaktion des Kapitalmarktes werten. Erzberger versprach sich eine Einschätzung bezüglich der weiteren Aufnahme von Schuldtiteln in der Zukunft.
Ergebnis der Einführung der Spar-Prämienanleihe
Insgesamt beliefen sich die Einnahmen von Kriegsanleihen auf circa 3,8 Milliarden Mark. Das Ziel von 5 Milliarden konnte also nicht annähernd erreicht werden und es zeigte sich endgültig das der Kapitalmarkt zur Konsolidierung der aufgelaufenen Schulden nicht mehr zur Verfügung stand. Ein Grund für die verhaltene Aufnahme der Spar-Prämienanleihe war der verstärkte Kapitalbedarf der Privatwirtschaft. Diese gaben zum Ende 1919 vermehrt frische Aktien und Industrieanleihen aus, die in den Augen der meisten Investoren wesentlich gewinnbringender und wertstabiler waren als die staatlichen Anlageangebote. Diese Entwicklung wird durch die stark steigenden Aktienkurse von vornehmlich Industrieunternehmen im Laufe des Jahres 1919 untermauert.
Im Bezug auf die Warenmärkte und die damit verbundene Zwangswirtschaft standen die Kabinette der Nachkriegszeit vor zwei Problemen. Einerseits waren die Märkte mit Rohstoffen und Lebensmitteln unterversorgt, andererseits wurden die Preise für diese Produkte künstlich niedrig gehalten. Ein schneller Wegfall der Höchstpreise hätte zu einem sprunghaften Anstieg der Preise geführt. Die Beibehaltung der Zwangswirtschaft begünstigte Schwarzmarktgeschäfte und hätte die Unterversorgung der Bevölkerung bestehen lassen.